Zählerstands- und Subzählermeldung
Meldung der Wasserzählerstände
Sie können die Zählerstands- und Subzählermeldung mittels www.zaehlerstand.at online übermitteln.
Sie können die Zählerstandsmeldungen (Haupt- und Subzähler) für das Jahr 2025/2026 nicht mehr online übermitteln.
Projekt Ultraschall-Wasserzähler
Mit Beginn 2021 übernimmt der Wasserverband Millstätter See die Organisation der Beschaffung und des Einbaues aller derzeitig bestehenende Wasserzähler (Haupt- und Subzähler).
Weitere Infos finden sie unter folgenden Links.
Wasserzähler INFO
Wasserzähler häufig gestellte Fragen
Datenblatt Ultraschall-Wasserzähler
Eichung der Zähler
Lt: Maß- und Eichgesetz, BGL. Nr. 52/1950 idgF unterliegen Messgeräte wie z.B. Hauptwasserzähler und Subzähler der gesetzlichen Eichpflicht. Die Nacheichpflicht (Intervall für die Eichung) für die Messgeräte beträgt 5 Jahre. Sie beginnt mit dem, der Eichung folgendem, Kalenderjahr. Beispielsweise gilt ein im Jahr 2007 geeichter Zähler bis zum 21.12.2012 als geeicht. Der Zeitpunkt des tatsächlichen Einbaus spielt dabei keine Rolle.
Wir machen darauf aufmerksam, dass von den Mitarbeitern des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) laufend stichprobenweise Kontrollen über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
Den Organen dieser „eichpolizeilichen Revision“ sind alle eichpflichtigen Gegenstände vorzuzeigen und erforderliche Auskünfte zu erteilen. Zuwiderhandlungen werden, sofern sie nicht nach anderen Vorschriften mit einer strengeren Strafe bedroht sind oder ein gerichtlich zu ahndender Tatbestand vorliegt, von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 10.900 € bestraft, auch wenn es beim Versuch geblieben ist.
ACHTUNG: Für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr wird neben dem geeichten Hauptzähler nur ein geeichter (Garten)Subzähler akzeptiert. Wasserzählstände von nicht geeichten Gartensubzählern werden bei der Verrechnung nicht in Abzug gebracht!
Alle Subzähler, welche im Eigentum der Hauseigentümer stehen, sind auf eigene Kosten, nach dem Eichgesetz, zu tauschen.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren Wasserversorger oder an den Installateur Ihres Vertrauens.
Eine Bestätigung des Zählertausches mit Angaben des Eichjahres ist dem Wasserverband Millstätter See zu übermitteln.
Bitte nehmen Sie das Maß- und Eichgesetz ernst!
